Gebühren

§1.Unterrichtsgebühren gültig ab März 2022

Für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen werden Unterrichtsgebühren erhoben. Die nachfolgend Übersicht zeigt die monatlich zu entrichtenden Raten je Schüler (Grundgebühren), evtl. Zuschläge und Ermäßigungen sind hierin nicht berücksichtigt.

Grundfächer

MusE-Mäuse 
ab 0 -1,5 Jahre

mit Begleitperson

ab 6 Kindern 45 min 21,50 €

MusE-Minis
ab 1 ½ Jahre

mit Begleitperson

ab 6 Kindern 45 min 21,50 €

MusE-Maxis
ab 3 Jahre

zu Beginn mit Begleitperson

ab 6 Kindern 45 min 21,50 €

Musikalische Früherziehung I
ab 4 Jahre

ab 6 Kindern 60 min 25,50 €

Musikalische Früherziehung II
ab 5 Jahre

ab 6 Kindern 60 min 25,50 €

Instrumentenkarussell
von 5 - 8 Jahre

ab 6 Kindern 60 min 31,50 €

Instrumental- und Vokalfächer


Einzelunterricht

20 min 46,00 €


30 min 59,00 €


45 min 84,00 €


60 min 112,00 €

Gruppenunterricht



2 Schüler

30 min 33,00 €


45 min 45,00 €

3-4 Schüler

45 min 36,00 €

Flexiunterricht
für Erwachsene




5 x 30 min 135,00 €


10 x 30 min 256,00 €


5 x 45 min 195,00 €


10 x 45 min 367,00 €

Alexandertechnik

5 x 30 min 150,00 €


5 x 45 min 225,00 €

Gültigkeit 5er Karten: 6 Monate
Gültigkeit 10er Karten: 12 Monate

Ergänzungs- und Ensemblefächer

Musiktheorie / Studienvorbereitung Ausbildung

Einzelunterricht


30 min 59,00 €



45 min 84,00 €



60 min 112,00 €

Ensembles

Für SchülerInnen der MusE



Entgeltfrei

Für externe TeilnehmerInnen


30 min 17,00 €



45 min 22,00 €



60 min 27,00 €

MusE-Spatzen

Für SchülerInnen der MusE:


45 min Entgeltfrei

Für externe TeilnehmerInnen


45 min 12,50 €

Malwerkstatt

ab 5 Kindern 60 min 29,00 €

Korrepetition


45 min 26,00 €

Eine Schnupperstunde, bei der der Interessent nach Absprache bei einer laufenden Unterrichtseinheit zuhört, ist kostenfrei.
Probeunterricht, bei dem der Schüler das Instrument aktiv kennen lernen kann, ist kostenpflichtig und wird mit 20.00 € für 30 Minuten abgerechnet.

Eine Korrepetitionseinheit von 45 Minuten pro Schuljahr ist kostenfrei. 
Bei Inanspruchnahme von Mehrstunden intern wie extern fällt die Pauschale der Korrepetition nach §1 an. 
Externe Vorspiele werden je nach Aufwand und vorheriger Absprache mit einer Mindestpauschale von 50,00€ berechnet. 

Findet der Unterricht auf Instrumenten statt, die von der MusE zur Verfügung gestellt werden (Klavier, Keyboard, Schlagzeug), berechnen wir eine monatliche Zusatzgebühr von 2,00 €.

§2. Anmeldung

1. Ein Unterrichtsvertrag kommt durch einen Anmeldeantrag des Schülers sowie dessen Annahme durch schriftliche Bestätigung der Musikschule zustande. Minderjährige Schüler müssen durch die Erziehungsberechtigten angemeldet werden. Über die Aufnahme von Schülern entscheidet die Schulleitung. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.

2. Eine Anmeldung ist auch während des laufenden Schuljahres möglich, sofern Unterrichtsplätze zur Verfügung stehen.

3. Bei Neuanmeldungen gelten die ersten zwei Monate als Probezeit. Während dieser Zeit kann der Unterrichtsvertrag nach einem, oder nach zwei Monaten gekündigt werden.

4. Bei Neuanmeldungen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 10 € erhoben. 

5. Mit der Anmeldung wird die Gebührenordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung anerkannt.

6. Für Ummeldungen (Wechsel des Unterrichtsfachs, bzw. des Lehrers) gelten die vorstehenden Regeln entsprechend.

§3. Ermäßigungen

Ermäßigungen können je Schüler nur einfach in Anspruch genommen werden, eine Kumulierung ist nicht möglich.

Vereinsschüler, erhalten 10% Ermäßigung auf den Grundpreis. Die Ermäßigung wird nach Vorlage einer Vereinsbestätigung und nur für Instrumente, die im Verein gespielt werden, gewährt. Der betreffende Verein muss Mitglied der Musikschule Eppingen sein.

Geschwister
Das zweite und jedes weitere Kind einer Familie erhält für ein Unterrichtsfach eine Ermäßigung in Höhe von 20% auf den Grundpreis. Bei finanziellen Härtefällen können die Gebühren auf Antrag ermäßigt werden. Die Entscheidung darüber liegt im Ermessen der MusE.

§4. Zuschläge

Die in der Tabelle aufgeführten Unterrichtsgebühren (Grundgebühren) gelten für Schüler, die ihren Erstwohnsitz in Eppingen, Gemmingen, Ittlingen, Kirchardt oder Zaberfeld haben. Bei auswärtigen Schülern wird ein Zuschlag von 25% auf die Grundgebühr erhoben. Sulzfelder SchülerInnen zahlen einen Zuschlag von 6%.
Schüler, die älter als 18 Jahre sind, haben einen Zuschlag von 25% auf die Grundgebühr zu entrichten. Schülern und Studenten, die das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird bei Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung dieser Zuschlag erlassen.

§5.Leihgebühren

Einige Instrumente können von der MusE gemietet werden. Einzelheiten werden in einem gesonderten Mietvertrag geregelt.

§6. Fälligkeit und Zahlung der Gebühren

Die monatlichen Gebühren sind jeweils zum Monatsersten fällig und werden von der Musikschule per SEPA-Lastschrift eingezogen. Bei Zahlung durch Überweisung ist zusätzlich zu jeder Rate eine Bearbeitungsgebühr von 1 € zu entrichten. Die Zahlungspflicht besteht ferner auch für Zeiten, in denen der Schüler dem Unterricht fernbleibt. Zahlungspflichtig sin die Erziehungsberechtigten. Sie haften als Gesamtschuldner.

§7. Unterrichtsmodalitäten

Während der Schulferien und an schulfreien Tagen findet Unterricht nicht statt. Maßgeblich ist der Ferienplan der Eppinger Schulen.
Für das volle Jahresentgelt garantieren wir mindestens 36 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr.
Ist der Schüler erkrankt oder aus sonstigen Gründen daran gehindert, am Unterricht teilzunehmen, hat die Musikschule hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Die Unterrichstgebühren sind auch in diesem Fall weiter zu entrichten; ein Anspruch auf Erstattung der Gebühr oder auf nachholen des Unterrichts besteht nicht. Weist der Schüler durch Vorlage eines ärztlichen Attests eine Erkrankung nach, die länger als fünf Wochen dauert, werden ab der fünften Woche keine Gebühren erhoben.

*Hausbesuche sind nur nach vorheriger Rücksprache mit der Schulleitung möglich.

§8. Unterrichtsausfall

Im Falle der Erkrankung oder sonstigen Verhinderung einer Lehrkraft ist die Musikschule bemüht , die betroffenen Schüler bzw. - bei minderjährigen Schülern - die Erziehungsberechtigten umgehend zu informieren. Soweit möglich, wird der ausgefallene Unterricht nach Terminvereinbarung mit dem Schüler im laufenden Schuljahr nachgeholt; die kann auch durch einen anderen Lehrer erfolgen. Wenn ein zumutbarer Ersatztermin nicht mehr im laufenden Schuljahr gefunden werden kann, werden die Gebühren für ausgefallene Unterrichtsstunden anteilig erstattet.

§9. Laufzeit und Kündigung des Vertrages

1. Der Unterrichstvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er kann von beiden Seiten zum Ende eines jeden Schulhalbjahres (28./29. Februar bzw. 31. August) ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Wochen zum Ende des laufenden Schulhalbjahres.
Vor einer Kündigung mangels Motivation o.ä. sollte unbedingt Rücksprache mit der Fachlehrkraft bzw. mit der Schulleitung gehalten werden. Oft eröffnen sich während eines solchen Gesprächs neue positive Perspektiven. Ein solches Gespräch ist jedoch nicht Voraussetzung für eine Kündigung.

2. Bleibt der Schüler dem Unterricht ohne rechtfertigende Begründung länger als zwölf Wochen fern, ist die Musikschule berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

3. Gerät der Zahlungspflichtige mit fälligen Zahlungen, die eine Monatsgebühr erreichen, länger als zwei Monate in Verzug, ist die Musikschule berechtigt, den Unterrichtsvertrag außerordentlich zu kündigen oder den Schüler vom Unterricht auszuschließen, bis der Rückstand aufgeholt ist.

4. In begründeten Ausnahmefällen (Wegzug, schwerwiegende Krankheit) kann der Schüler den Unterrichtsvertrag zum Ende eines Kalendermonats außerordentlich kündigen. Die Kündigung bedarf der Schriftform; dabei ist der Kündigungsgrund durch geeignete Nachweise zu belegen. Die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen.

5. Lehrkräfte sind berechtigt, Abmeldungen in Schriftform entgegenzunehmen, können diese jedoch nicht bestätigen.

6. Abmeldungen werden von der Verwaltung schriftlich bestätigt.

7. Wenn der Lehrer zu einer weiteren Unterrichtung des Schülers nicht bereit oder nicht in der Lage ist, kann die Musikschule dem Schüler einen anderen Lehrer zuteilen. Ist ein anderer Lehrer nicht verfügbar oder ist der Schüler mit dem Wechsel nicht einverstanden, kann der Unterrichtsvertrag einvernehmlich aufgehoben werden.

§10. Finanzierung der MusE

Die Musikschule finanziert sich aus Entgelten der Eltern, Zuschüssen vom Land und Kreis, sowie der kommunalen Zuschüssen der an der MusE beteiligten Gemeinden.

§11.Haftung

1.Bei Unfällen im Rahmen des Unterrichts leistet die MusE den Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Rahmen und im Umfange des zu ihren Gunsten bei einem Versicherungsverband bestehenden Deckungsschutzes Ersatz.

2. Eine weitergehende Haftung der Musikschule für Personen-, Sach- und Vermögensschäden irgendwelcher Art, die bei der Teilnahme an Veranstaltungen der MusE eintreten, besteht nicht, es sei denn, der Schaden ist auf ein vorsätzliches Handeln zurückzuführen-

§12. Inkrafttreten und Gültigkeit der Gebührensatzung

Diese Gebührensatzung tritt zum 01.09.2017 in Kraft.

Die Musikschule behält sich vor, die Gebührensatzung anzupassen. Sie wird eine Änderung mindestens drei Monate vorInkrafttreten schriftlich anzukündigen mit dem Hinweis, dass die Erhöhung gilt, wenn der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten ihr nicht bis sechs Wochen vor Beginn des Schuljahres widerspricht. Erhebt der Schüler nicht fristgerecht Einspruch, gilt die erhöhte Gebühr ab dem genannten Zeitpunkt. Erklärt der Schüler bzw. die Erziehungsberechtigten innerhalb der genannten Frist, dass er mit der Gebührenordnung nicht einverstanden ist, gilt die zuvor vereinbarte Gebühr fort; die Musikschule ist in diesem Fall berechtigt, den Unterrichtsvertrag zum Ende des laufenden Schuljahres zu kündigen. Diese Zusammenhänge wird die Musikschule im Ankündigungsschreiben erläutern.

Musikschule Eppingen e. V.
-der Vorstand-

Bankverbindung

Volksbank Kraichgau eG 
IBAN: DE77 6729 2200 0000 0334 05 
BIC : GENODE61WIE 

Kreissparkasse Heilbronn
IBAN: DE51 6205 0000 0020 0164 21
 BIC : HEISDE66XXX